Schul-ABC (Teil A-M)

[Stand: 01.01.2023]

 

A

Aktuelles

Wichtige aktuelle Informationen erfahren Sie auf der Homepage der Schule und an den Aushängen in der Schule. Natürlich sind auch Nachfragen bei den Lehrkräften, insbesondere bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes, möglich.

Natürlich werden Sie auch über Notwendiges, dem Schulalltag betreffend, zeitnah informiert.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt durch persönliche Vorstellung mindestens eines Erziehungsberechtigten mit dem schulpflichtigen Kind in der Schule. Für die inhaltlichen Absprachen steht ein Mitglied der Schulleitung zur Verfügung. Die formalen Angelegenheiten werden von der Schulsachbearbeiterin wahrgenommen.

 

Arbeitsgemeinschaften [→ siehe Ganztag]

Die Schüler/innen wählen aus verschiedenen Angeboten eine AG aus. Die Teilnahme in der offenen Form ist nach der Abgabe der Teilnahmeerklärung verpflichtend.

Auch Eltern können gern eine AG für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten!

 

Aufsicht

In den Pausen und vor der Busabfahrt werden die Kinder von Lehrkräften beaufsichtigt.

 

B

 

Beschwerden

 

sollten grundsätzlich zunächst der betroffenen Lehrkraft vorgetragen werden! Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn auch dann noch keine Einigung herbeigeführt werden kann, ist es Ihre Entscheidung, das Staatliche Schulamt Neuruppin als vorgesetzte Dienstbehörde einzuschalten.

 

Beurlaubungen

Wenn ein Kind für einen Tag beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie diesen bitte schriftlich bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Gründe können sein: Arztbesuche, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern usw. Anträge auf Beurlaubungen für mehr als drei Tage richten Sie bitte an die Schulleitung. Ein Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder bei der Klassenlehrkraft.

Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Der Hinweis auf verbilligte Flüge zum Urlaubsort kann zum Beispiel grundsätzlich nicht akzeptiert werden. [Anträge, die aus Gründen der Personalplanung in den Betrieben gestellt werden, müssen laut Beschluss der Gesamtkonferenz durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers belegt werden.]

 

Beurlaubungen vom Sportunterricht

Schülerinnen und Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht beurlaubt werden. Die Beurlaubung müssen von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist.

Die Beurlaubung soll höchstens für ein halbes Jahr ausgesprochen werden, es sei denn, dass die Art der Erkrankung oder Behinderung mit Sicherheit eine Teilnahme am Sportunterricht innerhalb eines längeren Zeitraums nicht zulässt.

 

Bibliothek

Unsere Schulbibliothek verfügt über einen umfangreichen Fundus. Um die Auswahl umfangreicher und vielfältiger gestalten zu können, werden Spenden gern angenommen.

 

Bus

Alle Busanfahrten erfolgen zur ersten Stunde. Rückfahrten erfolgen nach der vierten, sechsten und achten Stunde. Die An- und Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte den Fahrplänen!

Beschwerden über überfüllte Busse oder andere Vorkommnisse richten Sie bitte an den ÖPNV Niederlassung Wittstock bzw. an die Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Natürlich können persönliche Belange der Schule mitgeteilt werden.

Nicht vergessen: Tag des Vorfalles, Uhrzeit und Buslinie vermerken.

 

C

Computer

Der Digitalpakt und die Ausstattung mit Computern sind in Arbeit!

 

D

Diebstahl

Die Schule ist gegen Diebstahl versichert. Diebstähle müssen zeitnah im Sekretariat gemeldet werden. Es ist immer gut, wenn bei der Meldung der Kaufbeleg beigefügt werden kann.

 

E

Einschulungstag

ist bei uns in Brandenburg immer der letzte Samstag in den Sommerferien.

 

Elternkonferenz

In einem Schuljahr sollten mindestens drei Elternkonferenzen stattfinden.

 

Elternversammlung

dienen der Information der Klassenelternschaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem in der Regel die Elternvertreter/innen in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.

 

Elternsprechtag

Im November und April eines jeden Schuljahres werden bei uns Elternsprechtage durchgeführt. Die schriftlichen Einladungen sowie organisatorische Hinweise hierzu erhalten Sie rechtzeitig.

 

Elternvertreter [→ siehe Mitwirkung]

Jede Klasse wählt aus dem Kreis der Elternschaft

  • einen Elternvertreter/innen für die Elternkonferenz der Schule
  • drei Elternvertreter/innen aus der Elternkonferenz für die Schulkonferenz
  • zwei Elternvertreter/innen für die Lehrkräftekonferenz
  • zwei Elternvertreter/innen für die Schülerkonferenz

Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, sich in der Schule für ihre Kinder zu engagieren: als Elternvertreter, bei der Gestaltung von Klassen- und Schulfesten, Verschönerung der Schule usw.

 

Erreichbarkeit

Teilen Sie uns bitte unbedingt mit, wenn sich Ihre Telefon- oder Handynummer ändert.

 

Evangelischer Unterricht

Als konfessionsgebundenes Angebot steht den Schülern der evangelische Religionsunterricht zur Verfügung. Den Unterricht sichert in der Regel ein Pfarrer ab. Die Koordinierung erfolgt über die Regionalstelle in Neuruppin.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist es ein zusätzliches Angebot. Ab der Jahrgangsstufe stellt er eine Alternative zum Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religion dar.

 

 

 

F

Fachkonferenzen

Sie sind ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Lehrkräfte.

 

Fachräume

Unsere Schule verfügt über ein gutes System von Fachräumen. Dies betrifft vor allem die Fächer: Naturwissenschaften, Kunst, Musik, Informatik [als neigungsdifferenziertes Angebot], WAT, Sport.

 

Ferien

Die Termine der Ferien werden vom Bildungsministerium festgelegt. Sie erhalten von uns zum Schuljahresbeginn eine Ferienordnung mit weiteren wichtigen Terminen des laufenden Schuljahres.

 

Freiwillige Angebote [→ siehe Ganztag]

Diese sind Teile des Ganztags. In der offenen Form erklären die Eltern mit ihrer Anmeldung, dass ihr Kind mindestens das Schuljahr an diesem Angebot teilnimmt.

 

Fundsachen

Es ist erstaunlich, was alles in der Schule an Kleidungsstücken vergessen wird! Die Fundstücke werden im Sekretariat hinterlegt. Schauen Sie ab und zu mal vorbei, wenn Sie ein Kleidungsstück Ihres Kindes vermissen.

 

G

Ganztag [→ siehe Freiwillige Angebote]

An unserer Schule realisieren wir Ganztagsangebote. An unserer Schule praktizieren wir den offenen Ganztag.

 

Gemeinsamer Unterricht

In unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Darüber hinaus gilt unsere Aufmerksamkeit auch den Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen. Inklusion ist ein ständiges Bemühen aller Mitarbeiter der Schule.

 

Gesundes Frühstück

Wir wünschen uns, dass die Kinder gesund frühstücken (Vollkornbrot, Obst, Gemüse).

 

H

Hausaufgaben

Von der Schulkonferenz ist festgelegt, in welchem zeitlichen Umfang und wann Hausaufgaben erteilt werden können.

 

Hausmeister

Hausmeister der Schule ist Herr Fanselow. Er ist Angestellter des Schulträgers.

 

Hausordnung

In unserer Hausordnung regeln wir das Leben miteinander!

 

Hitzefrei

An besonders warmen Tagen (an einem repräsentativen Platz in der Schule um 11:00 Uhr oder außerhalb um 10:00 Uhr müssen es mindestens 25 Grad Celsius) gilt an unserer Schule die Regelung des „verkürzten Unterrichts“. Um keine Randstunden ausfallen zu lassen, findet der Unterricht mit 30 Minuten statt und auch die Pausenregelung wird verändert. Nachmittagsunterricht findet an diesen Tagen auch nicht statt.

 

Homepage

Vieles aus unserem Schulleben finden Sie an den weiteren Ausstellungsflächen im Gebäude dokumentiert. Bestimmt haben Sie auch schon öfter auf unsere Homepage geschaut: www.ganztagsschule-heiligengrabe.de. 

 

Hospitationen

Eltern haben nach Anmeldung bei der Lehrkraft die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der pädagogischen Situation der Klasse

 

I

Impressum

Nadelbach-Grundschule Heiligengrabe

Wittstocker Straße 63

16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe

 

Information beim Fernbleiben

Kann Ihr Kind (aus welchen Gründen auch immer) nicht zur Schule kommen, rufen Sie am gleichen Tag bis 08.00 Uhr bei uns an (Telefon 033962-50231), faxen Sie (033962-50331) oder mailen Sie ( ) und teilen im Sekretariat den Grund des Fehlens mit. Die entsprechende Information wird dann an die jeweilige Klassenlehrkraft weitergeleitet.

Sollte die Information vom Fernbleiben nicht am gleichen Tag erfolgen, hat dies spätestens am zweiten Fehltag zu erfolgen.

Trotz telefonischer Benachrichtigung ist eine anschließende schriftliche Entschuldigung notwendig [Nachweis für die Klassenlehrkraft].

Bei begründeten Zweifeln an einem Fehlbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

 

Informieren Sie sich ...

  • im Sekretariat (Mo-Fr: 07:15 Uhr – 13:30 Uhr)
  • bei der Klassenlehrkraft
  • bei der Schulleitung
  • bei der Elternvertretung Ihrer jeweiligen Klasse
  • beim Vertreter der Eltern- bzw. Schulkonferenz
  • im Schaukasten
  • wenn Sie Fragen haben

 

Informieren Sie uns ...

  • bei Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer
  • bei Veränderungen bezüglich des Erziehungsrechts!
  • wenn Sie Anregungen haben

 

Inklusion

Eine Schule für alle!

 

K

Klassen

In unserer Schule führen wir die Klassen von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Die Klassen 1, 3, 4, 5 und 6 laufen einzügig. Die Jahrgangsstufe 2 besteht aus zwei Klassen.

 

Klassenräume

Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum, für den sie verantwortlich ist!

 

 

Konferenzen

Es gibt an unserer Schule

  • Klassen- und Zensurenkonferenzen
  • Fachkonferenzen
  • Konferenz der Schülersprecher
  • Konferenz der Elternsprecher
  • Konferenz der Lehrkräfte
  • Schulkonferenz

 

An allen Konferenzen nehmen gewählte Elternvertreter/innen teil. Ausnahme: Zensurenkonferenzen

 

Kooperationen

Kooperationen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil des Schulalltags. In der Vorschulphase und in der Grundschule sind die Kindertagesstätten ein sehr guter Kooperationspartner, insbesondere in der Gemeinde Heiligengrabe.

Als schulischen Partner pflegen wir gute Kontakte mit den Grundschulen in Blumenthal und Wittstock. Auch zur Heiligengraber Schule in freier Trägerschaft bestehen Kontakte

Für den Ganztagsbetrieb stehen uns die Sozialarbeiterinnen und ehrenamtlich tätige Personen zur Verfügung.

Auch zu den Vereinen (Sport, Kultur, ländliches Leben) bestehen Kontakte und finden Arbeitsgespräche statt.

Zur weiteren Belebung, vor allem des Ganztags, wünschen wir uns weitere interessierte und aktive Kooperationspartner.

 

Kosten der Eltern

Wir sind bemüht die Kostenbeteiligung gering zu halten, dennoch sind sie nicht zu vermeiden.

Pflichtige Kosten [Eigenanteil] entstehen bei den Lehrmitteln. Dies wird geregelt mit einer Verordnung, die das Bildungsministerium herausgibt.

Zulässig sind auch Beiträge, die im Zusammenhang mit dem Ganztag angeboten werden.

Auch im Zusammenhang mit Schulfahrten können Kosten entstehen. Hierzu bedarf es jedoch der Zustimmung der Elternversammlung.

 

Krankheiten

Bei allen ansteckenden Krankheiten (wie z.B. Läusebefall, Röteln, Mumps usw.) informieren Sie uns bitte sofort und schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn ein ärztliches Attest dies aussagt. Erst nach drei fieberfreien Tagen schicken Sie Ihr Kind wieder zur Schule.

Unser Tipp: Halbkranke Kinder können nicht lernen!

 

L

Lage der Schule

Unsere Schule befindet sich im Ort Heiligengrabe direkt an der B189 auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Pritzwalk. Dennoch besteht keine Gefahr für Schülerinnen und Schüler. Die Bushaltestelle befindet sich in einem geschützten Raum. Die Pausenhof ist eingezäunt.

 

Läuse

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte sofort die Schule/Klassenlehrkraft! Falsche Scham ist in diesem Fall fehl am Platz. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls nicht die Schule besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise.

Lassen Sie durch Ihren Arzt bescheinigen, dass die Bekämpfung erfolgreich abgeschlossen ist. Erst dann darf Ihr Kind wieder zur Schule!

 

Lehr-/Lernmittel

Im Land Brandenburg besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit. Dennoch können Mindestbeiträge von Eltern erhoben werden, die durch eine entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums festgelegt werden. Über die Befreiung bzw. die Reduzierung von den Beiträgen informieren entweder der Schulträger und die Schulsachbearbeiterin.

 

Lehrerrat [→ siehe Mitwirkung]

Der Lehrerrat ist die Personalvertretung der Lehrkräfte an der Schule. An unserer Schule besteht er aus einer Lehrkraft.

 

Lehrkräfte

Lehrkräfte sind das pädagogische Personal an der Schule. Sie sind Bedienstete des Landes Brandenburg.

Zur Zeit sind an der Schule tätig: Frau Bolduan, Frau Eisenberger, Frau Kenzler; Herr Matthies, Frau Müller, Frau Nikolowius, Frau Otto, Frau Stepankin und Frau Diefenbach.

 

Lehrpläne

Grundlage für die Lehrpläne sind die vom Bildungsministerium festgelegten Rahmenrichtlinien. In den Konferenzen der Schule wird festgelegt, was in den einzelnen Jahrgängen unterrichtet wird.

 

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang.

Das Ziel der Leistungsermittlung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus an den Vorgaben der Rahmenlehrpläne und anderer geeigneter curricularer Materialien. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern.

Die Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung. Sie muss nachvollziehbar und verständlich sein.

 

Werden verbindliche Leistungsfeststellungen [Klausuren, Orientierungs- und Vergleichsarbeiten] vorgenommen, muss bei Nichtteilnahme [Krankheit] ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

 

Leitbild [→ siehe Schulprofil]

Wir . . .

  • gehen friedlich und respektvoll miteinander um
  • orientieren uns an den individuellen Bedürfnissen.
  • helfen uns gegenseitig.
  • achten auf unsere Gesundheit.
  • arbeiten konstruktiv zusammen.

 

M

Mittagessen

Während der Schulzeit besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, ein Mittagessen einzunehmen. Träger ist ein privates Unternehmen. Die Schule vermittelt.

 

Mittagsband

Das ist die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Diese wird genutzt, um sich zu erholen und sich mit Essen und Trinken zu stärken.

 

Mitwirkung

Ohne engagierte Eltern wäre Schule nur halb so schön - z.B. Konferenzen, Feste usw.

Vielen Dank an alle Eltern, die sich für die Kinder engagieren!